Ordnungswidrigkeiten Gesetz Musterschreiben! Ist das Ordnungswidrigkeiten Gesetz mit Streichung des zugehörigen Einführungsgesetzes ungültig geworden…?

+++ ACHTUNG: AUS STÄNDIGEM ANLASS, NÄMLICH DER ZERSTÖRUNG DEUTSCHLANDS ! +++

Nochmal eine Zusammenfassung mit Beweisen, dass die BRD kein Staat ist! ‼️

1. Es gibt kein gültiges Grundgesetz. Der Artikel 23 (Geltungsbereich) wurde bereits 1990 durch die Alliierten gestrichen, wodurch die BRD völkerrechtlich gelöscht wurde.
(Bundesgesetzblatt BGBl. 1990 Teil II S. 885 / 890 vom 23.9.1990)

(Laut der Haager Landkriegsordnung, Artikel 43 ist ein Grundgesetz auch nur ein Provisorium, zur rechtlichen Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung eines militärisch besetzen Gebietes für eine bestimmte Zeit.
Dies kommt im Artikel 146 GG zum Ausdruck.

Ein Grundgesetz ist also KEINE Verfassung ‼️

2. Kohl und Genscher haben dann ein Firmenkonstrukt erstellt, was eine Scheinstaatlichkeit vortäuscht, aber jegliche „Ämter“ und „Behörden“, sind Scheinämter, ohne jegliche staatlichen Hoheitsrechte. Deswegen haben sie auch nur Dienstausweise, weil sie Angestellte einer Firma sind ‼️

(Prüft das bitte alles selbst unter upik.de)

3. Bereits 1994, also deutlich nach dem 2plus4-Vertrag (der uns angeblich die volle Souveränität zurückgegeben haben soll) hat die Firma Bundesverfassungsgericht auf Druck der Alliierten festgestellt, im Bundesgesetzblatt BGBl. II 1994 S. 26, ausgegeben am 13.01.1994, in Art. 1, Abs. d), dass das Berlinabkommen erneut angenommen wird.

Das heißt, dass alle Alliierten Vorbehaltsrechte weiter Gültigkeit haben ‼️

4. Wieder auf Druck der Alliierten musste die Firma Bundesverfassungsgericht öffentlich feststellen, dass der Überleitungsvertrag nicht durch den Zwei-Plus-Vier-Vertrag aufgehoben wurde
(am 21.01.1998 mit Urteil 2 BvR 1981/97)

5. Weiter zeigten die Alliierten der BRD, dass diese Staatssimulation nicht gewünscht ist‼️

Mit den Bundesbereinigungsgesetzen 2006, 2007 und 2010 wurden der BRD von den Alliierten sogar die komplette Gesetzgebung genommen!

Die Alliierten haben somit der BRD alles, was hoheitliche Befugnisse bis dahin noch verkörpert hat, genommen‼️

Beweise:

Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 19. April 2006
BGBI. I, S. 866 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 18, ausgegeben zu Bonn am 24. April 2006

Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 23. November 2007
BGBI. I, S. 2614 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 59, ausgegeben zu Bonn am 29. November 2007

6. Wieder auf Druck der Alliierten musste das Bundesverfassungsgericht öffentlich feststellen, dass weder das alte, noch das neue Wahlgesetze gültig ist, sogar rückwirkend bis 1956. Nach der diesbezüglichen Rechtsprechung der Firma Bundesverfassungsgericht steht somit auch endgültig fest, dass unter der Geltung des Bundeswahlgesetzes – Ausfertigungsdatum vom 07.05.1956 – noch nie ein verfassungsmäßiger Gesetzgeber am Werk war und somit insbesondere alle erlassenen Gesetze und Verordnungen seit
1956 ohnehin nichtig sind‼️

Es gibt keine Mitglieder im Bundestag und im Bundesrat in Ermangelung eines gültigen Wahlgesetzes seit 1956 ohne Legitimation für eine Gesetzgebung.

Beweis:

Urteil BverfG, 25.07.2012 – 2 BvF 3/11, 2 BvR 2670/11, 2 BvE 9/11

7. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat sogar schon 2006 klar festgestellt, dass die BRD kein Staat ist und dass das BRD-System gegen den Artikel 6 und den Artikel 13 der Menschenrechtskonvention verstoßen wird!

Beweis: Urteil EGMR 75529/01

Ordnungswidrigkeiten Gesetz Musterschreiben! Ist das Ordnungswidrigkeiten Gesetz mit Streichung des zugehörigen Einführungsgesetzes ungültig geworden…?

Ordnungswidrigkeiten Gesetz OWiG Musterschreiben

Frau Erna Krause c/o Geschäftsstelle des Amtsgerichts Musterhausen

12345 Musterstadt

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihr Angebot vom [Datum] bzw. Ihren Brief mit dem Betreff [„…“], bei dem mir einige Unstimmigkeiten aufgefallen sind:

Unstimmigkeiten

* Ihr Brief enthält keine Unterschrift. Sie haben mir also wieder nur eine Kopie zukommen lassen. Ich kann nur mit Ihnen handeln, wenn jeder Briefwechsel schriftlich (also unterschrieben) erfolgt. Wer haftet für Behauptungen, die nicht unterschrieben sind? Ihre EDV? Schicken Sie mir also keine Kopien mehr, sondern nur Originale mit Name und Unterschrift.

* [Alternativ] Ihr Brief ist zwar durch eine/n „Urkundsbeamter/in der Geschäftsstelle“ unterschrieben, die Unterschrift ist jedoch unleserlich. Das Schreiben enthält keinen Namen, so dass ich nicht weiß, von wem die Unterschrift stammt. Ich kommuniziere grundsätzlich nicht mit Anonymen.

* Unter dem Vorwand der maschinellen Verarbeitung behaupten Sie, Ihr „Ausdruck“ sei ohne Unterschrift gültig. Hierfür lassen Sie mir bitte ebenfalls Belege bzw. die Rechtsnormen zukommen, in denen dieses geregelt ist.

* Trotzdem verwenden Sie offiziell aussehendes Briefpapier der „Stadt“ [des „Amtsgerichts] mit den üblichen Merkmalen wie Schriftzug, Logo und Briefkopf.

* Ich finde zwar eine „Geschäftsnummer“, jedoch kein Aktenzeichen. Sofern ein „Bußgeldbescheid“ vorangegangen war, bitte ich um Nennung des Aktenzeichens, damit ich Ihre „Geschäftsnummer“ zuordnen kann und weiß, worum es denn überhaupt geht!

Verdacht auf Trickbetrug

Aufgrund der oben genannten, noch offenen Fragen und Zweifel gehe ich davon aus, dass es sich bei Ihrem Brief um den Versuch eines Trickbetrugs handeln könnte. Sofern dies nicht der Fall ist, erwarte ich Ihre korrigierte Mitteilung und bin dann gerne zu weiterem Austausch bereit.

Kein Vertrag; Kommunikation rein Privat

Ich stelle fest, dass ich mit Ihnen keinen Vertrag habe, und dieses Schreiben daher meinerseits als rein privat angesehen werden muss. Ich schreibe Ihnen nur über Ihre geschäftliche bzw. „behördliche“ Adresse, weil ich Ihre private, ladungsfähige Anschrift nicht kenne.

Weitere Fragen und Anweisungen zur Sache:

* Welcher Schaden ist Ihnen oder anderen Verkehrsteilnehmern durch mein Handeln entstanden?

* Für welche Gegenleistung verlangen Sie „Gebühren“ und „Auslagen“ in Höhe von […] Euro von mir? Wie setzen sich diese zusammen? Wer ist der Auftraggeber?

* Nennen Sie mir die gesetzliche Grundlage, die Sie als Person oder als Behörde, Justiz oder sonstige Einrichtung dazu legitimiert, Forderungen aufzustellen, ohne einen Vertrag zu haben.

* Legen Sie mir sämtliche Beweismittel und schriftliche Zeugenaussagen und ggf. weitere Beweise vor, damit ich selbst prüfen kann, um was es hier geht und mir eine Meinung bilden kann.

* Legen Sie mir eventuell vorhandene Prüf- und Eichprotokolle Ihrer Messanlage(n) vor, damit ich einen Beleg für deren einwandfreie Arbeitsweise habe.

* Wenn Sie bereits vergleichbare Fälle hatten, in denen …, legen Sie mir diese in anonymisierter Form vor, damit ich Vergleichswerte habe.

* Frage an das „Ordnungsamt“: Konnten Sie das durch mich entstandene Chaos beseitigen und die Ordnung wiederherstellen? Sind durch meine Handlung Menschen in Gefahr geraten? In welcher Weise wurde der Straßenverkehr beeinträchtigt? Wie sind Sie zur Wiederherstellung der Ordnung vorgegangen? Wie hoch war der Aufwand hierfür? Welche Geld- und Sachmittel haben Sie eingesetzt? Wie haben Sie meine […] Euro eingesetzt?

* Ihr ausgestelltes „Bußgeld“, die weiteren „Kosten des Verfahrens“ und „Auslagen“ verwundern mich, hatten Sie doch jederzeit die Wahl zwischen einem kostenintensiven Verfahren und einer einfachen telefonischen oder persönlichen Einigung. Dieses Angebot mache ich Ihnen auch heute wieder.

* Ihre (angeblich) vorhandenen Beweise, wie Zeugenaussage und Beweisfoto, haben Sie bisher noch nicht vorgelegt. Sie haben mir nun bereits drei Briefe zugeschickt. – Wäre es da nicht möglich gewesen, die Zeugenaussage, das Foto, Eichschein und Messprotokoll der Messanlage beizufügen?

* Berechtigten Forderungen werde ich gerne und unverzüglich nachkommen, sobald Sie die Beweismittel offenlegen, darlegen, wem welcher Schaden entstanden ist, Sie sich für Ihre Aussagen als haftbar erklären und mir gültige Rechtsnormen zeigen, aufgrund derer Sie berechtigt sind, als am Verkehr unbeteiligte Stelle Forderungen zu stellen.

Keine Gültigkeit der Rechtsnormen

Ihr Bescheid ist ein nichtiger Verwaltungsakt. Für diesen Bußgeldbescheid fehlt jegliche Rechtsgrundlage.

Ich bin dennoch gerne bereit, Ihrem Ersuchen nachzukommen, wenn Sie mir nachweisen, dass die Rechtsnormen, auf die Sie sich berufen, allgemeine Gültigkeit haben und dies mit Ihrer handschriftlichen Original-Unterschrift und Namensvermerk bestätigen. (Ein Unterschriftenstempel wird nicht akzeptiert). Solange ein solcher Nachweis ausbleibt, kann ich Ihrem Ersuchen zu oben genanntem Aktenzeichen aus meiner Sicht wegen fehlender Rechtsgrundlage leider nicht nachkommen.

Im Gegenteil, würde ich dem nachkommen, so würde ich eine Straftat begehen, denn ich würde eine aus meiner Sicht kriminelle Organisation unterstützen und mich damit sogar selber strafbar machen.

Verwaltungsakt ohne Rechtsgrundlage und daher nichtig

Bitte senden Sie mir einen rechtskräftigen und rechtswirksamen Verwarnungsgeldbescheid zu, außerdem das Eichprotokoll des Meßgerätes und den Befähigungsnachweis Ihres Außendienstmitarbeiters in Kopie zu, um sicherzustellen, dass dieser auch korrekte Messungen mit diesem Gerät durchführen darf und er an diesem Gerät ausgebildet ist.

Des weiteren verlange ich den Namen des Außendienstmitarbeiters und seine klagefähige Anschrift, da er für die Messung verantwortlich ist und auch er allein für eventuelle Fehler privat haftbar ist.

Begründung:

I. Fehlende Unterschrift

Feststellung: Ihr Schreiben ist durch die fehlende Unterschrift ohnehin rechtsungültig!

Beweis: Laut Ihrer eigenen Gesetze und Verordnungen der VWGO (§117 i.V.m. §275 StPO i.V.m. §375ZPO) darf eine Kopie, Ausfertigung sich nicht vom Original unterscheiden, sonst ist die Kopie oder die Ausfertigung nur ein Musterschreiben und als solches zu werten!

Konsequenzen: (1.) Ich weise Sie darauf hin, daß Ihr Schreiben keine Rechtskraft hat, da diese Kladde wegen der fehlenden Unterschrift nur einen Entwurf darstellt (§49 BeurkG). (2.) Ich fordere Sie deshalb auch auf sich zu legitimieren, damit ich weiß, daß das Schreiben von Ihnen kommt. Auch ein Handzeichen (Paraphe) ist keine ausreichende Unterschrift (§ 104 Rn 15, § 129 Rn 31, Namensabkürzungen (Paraphe), § 170 Rn, 10, § 216 Rn 12, § 317 Rn 8, BGH VersR 90, 673, Brdb Pfleger 98, 208, Köln Rpfleger 91, 198, sowie der Beschluß vom OLG-Zweibrücken vom 02.05.2008, Aktenzeichen: 1 Ws 142/08

Unterschrift im Auftrag

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gibt die Unterzeichnung mit dem Zusatz „i. A.“ zu erkennen, dass der Unterzeichnende für den Inhalt des Schreibens keine Verantwortung übernimmt. In diesem Fall ist er nur Erklärungsbote und somit ist dieses Schreiben formunwirksam. Die „Unterzeichnung“ mit „i.A.“ bedeutet also auch, dass es sich nicht um eine klagefähige Form handelt.

Dazu gibt es die BGH-Urteile V ZR 139/87 vom 05.11.1987 und VI ZB 81/05 vom 19.06.2007.

Ich bestehe aber weiterhin auf ein Schreiben in klagefähiger Form!

Des Weiteren: Ihre maschinell erstellten Schreiben sind laut BGB § 126 ohne Unterschrift mit Vor- & Zunamen rechtlich nicht gültig! Dieses Gesetz gilt auch für Sie!

Auf die Frage, was maschinell erstellte Schreiben sind, antwortet §126a BGB, Elektronische Form:

(1) Soll die gesetzlich vorgeschriebene schriftliche Form durch die elektronische Form ersetzt werden, so muss der Aussteller der Erklärung dieser seinen Namen hinzufügen und das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen.

Leider kann ich keine Signatur finden, auf die telefonische Nachfrage konnte mir meine Frage, ob Sie über eine digitale Signatur verfügen, nicht beantwortet werden. Somit gehe ich davon aus, dass Sie keine digitale Signatur nach dem Signaturengesetz verwenden und verwenden können nach §126a BGB. Und hier wir es nun ganz einfach: Ihr Schreiben ist rechtlich nicht gültig!

(2) Bei einem Vertrag müssen die Parteien jeweils ein gleichlautendes Dokument in der in Absatz 1 bezeichneten Weise elektronisch signieren.

Quelle: http://dejure.org/gesetze/BGB/126a.html

Und laut BVerfGE 1 Bvf 622/98 müssen Bescheide / Beschlüsse unterschrieben sein, ansonsten setzen sie keinerlei Fristen o. ä. in Kraft! Da von Ihnen dieses Schreiben an mich nicht unterschrieben ist kann es weder eine rechtliche Forderung, eine Anhörung, einen Bußgeldbescheid oder Ähnliches geben!

Im BGB § 125 ist verbrieft, dass Verwaltungsanordnungen ohne Unterschrift, egal um welche Verwaltungsvorschriften es sich auch handeln mag, wegen fehlender Unterschrift, als Formmangel zu betrachten und nichtig sind.

Nachweise hierzu siehe: Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt gegen SPD-Mann Nolle, Absatz „Ermittler begehen schweren Formfehler“!

Quelle: http://www.mdr.de/sachsen/6307606.htm

Hieraus folgt auch, Bundesrecht (das BGB das höheres Gesetz) bricht Landesrecht (das VwVfG).

Weiterhin beantrage ich nach § 44 (5) VwVfG die Feststellung der Nichtigkeit wg. Verstoß gegen das Formrecht, §125 BGB (§126 BGB), Absender nicht erkennbar sowie §126a BGB keine qualifizierte

Signatur nach dem

Signaturengesetz.

II. EGOWiG aufgehoben
Sie beziehen sich auf das Ordnungswidrigkeitengesetz, § 46 Abs. 1 OWiG in Verbindung mit §§ 52 ff. Strafprozessordnung (StPO)).

Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) wurde aber am 11.10.2007 im Bundestag zur rückwirkenden Aufhebung beschlossen, weil an jenem Tag das Einführungsgesetz für das OwiG rückwirkend aufgehoben wurde. Seit der Bekanntgabe im Bundesanzeiger am 23.11.2007 (BGBl. I, Seite 2614) existiert für sämtliche Ordnungswidrigkeiten keine rechtliche Grundlage mit Wirkung vom 30.11.2007.

Beweise: http://www.buzer.de/gesetz/7965/a152523.htm
– http://www.rechtsanwalt-neubert.de/aufhebung-des-ordnungswidrigkeitengesetz/

Gesetze ohne Geltungsbereich, sind wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig.

III. ZPO, StPO

Im April 2006 wurden auf die gleiche Art die Zivile Prozeßordnung (ZPO), auch die Strafprozeßordnung (StPO) und das Gerichtsverfassungsgesetz gelöscht, indem der §1, nämlich das Einführungsgesetz aufgehoben wurde. Rechtwirksam wurde das Ganze am 25.04.2006 mit der Bekanntgabe im Bundesgesetzblatt. Und wieder wurden diese Gesetzeswerke rückwirkend aufgehoben.

IV. Wegfall des Geltungsbereichs

Aber es geschah im selben Schritt noch mehr. Der §5 von ZPO, StPO und GVG ist weggefallen. In diesem Paragraphen fand sich der Geltungsbereich für die Gesetzeswerke.

Nun wird es sogar für absolute Laien vom Verständnis und auch vom Juristischen her ganz einfach.

Ein Gesetz das nirgendwo gilt, gilt nicht.

In den Einführungsgesetzen des GVG, der StPO und ZPO sind also seit Ende April 2006 tatsächlich die Paragraphen mit dem Geltungsbereich ersatzlos aufgehoben worden. Die Beweise finden Sie mit den hier angegebenen Links:

EGGVG: http://dejure.org/gesetze/EGGVG/1.html
– http://bundesrecht.juris.de/gvgeg/

EGStPO: http://dejure.org/gesetze/EGStPO/1.html
– http://bundesrecht.juris.de/stpoeg/

EGZPO: http://dejure.org/gesetze/EGZPO/1.html
– http://bundesrecht.juris.de/zpoeg/

Die Aufhebung des Geltungsbereichs wird so begründet:

„Vorschrift aufgehoben durch das Erste Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 19. April 2006“.

Im Jahre 2007 hieß es dann: „Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz (2. BMJBBG).“

Ohne die ZPO ist kein Zivilverfahren, kein Ordnungswidrigkeitenverfahren, kein Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und auch kein sonstiges Zwangsverfahren oder eine Umsetzung von Erzwingungshaft in einem wirklichen Rechtsstaat möglich. Vergleichbares gilt für die Strafprozessordnung.

V. Räumliche Geltung

Auszüge aus dem §5 OwiG:

Selbst wenn ich wohlwollend unterstellen würde, das OWiG existiere noch, dann finden wir über den Geltungsbereich im §5 OWiG (Räumliche Geltung) folgende Aussage: „Wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, können nur Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, die im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes oder außerhalb dieses Geltungsbereichs auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen.“

Eine andere Aussage zur räumlichen Geltung findet sich nicht und das Gesetz bestimmt nichts anderes, außer, dass die räumliche Geltung im räumlichen Geltungsbereich liegt und dieser wurde (vermutlich mit Absicht) nicht bestimmt.

Da ich weder ein Schiff bzw. ein Luftfahrzeug besitze oder führe, frage ich Sie, wie Sie das OWiG nun anwenden wollen.

Erfunden hat das OWiG die BRD. Also geht die BRD vom räumlichen Geltungsbereich des Bundes aus. In der Schweiz mit dem Auto zu schnell: Nicht im Geltungsbereich.

Also bezog sich der Geltungsbereich auf den Art. 23. Diesen gibt es aber seit Aufhebung des Art. 23 nicht mehr. Oder sehe ich da etwas falsch?

Da Sie sich wiederum auf das bereits erloschene Ordnungswidrigkeitengesetz berufen, trage ich zur Begründung zunächst vor, daß gemäß §5 OWiG bestimmt ist, daß nur Ordnungswidrigkeiten geahndet werden können, die im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes liegen. Allerdings definiert das OWiG nicht, welches der Geltungsbereich ist.

Deshalb fordere ich Sie nochmals auf, mir nachzuweisen, daß sich das von mir gehaltene Kfz im Geltungsbereich dieses Gesetzes gemäß Ihrer Darstellung bewegt hat.

Damit es später nicht heißt, dass ich nicht Zahlen will: Sollten Sie auch noch so nett sein und mir meine obige Feststellung (ungültiges OWiG und fehlender Geltungsbereich) widerlegen, dann bin ich gern und sofort bereit, Ihrer Forderung Folge zu leisten.

Aufforderung:

Im § 5 OWIG Räumliche Geltung ist bis auf Flugzeuge und Schiffe keine Räumliche Geltung festgelegt. Hier stellt sich mir die Frage wie Sie somit Ihren Bezug auf die Ordnungswidrigkeit mit Androhung eines Fahrverbotes und einem evtl. Bußgeld aufrecht halten wollen.

Bitte weisen Sie mir nach, dass das von mir gehaltene KFZ sich im Geltungsbereich dieses Gesetzes gemäß Ihrer Darstellung bewegt hat.

VI. Gebot der Rechtssicherheit

Ein Gesetz hat nur dann Gültigkeit, wenn diesem Gesetz ein Geltungsbereich zugewiesen wird. Gesetze sind bei Verstoß gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147).

Zitate:

Die Konsequenzen auf die laufende Rechtsprechung sind, daß die Gesetze wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig sind.
(BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)

Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können. Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.
(BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)

Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, daß sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegendem juristischen Inhalt hinreichend verstehen.
(BVerwG a.a.O.)

Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.
(BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)

Dies ist eine ganz klare und eindeutige Aussage und zudem ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes. Aber auch aus meiner Sicht richtig und logisch.

VII. Geltungsbereich aller Gesetze der BRD

Daraus folgt nun weiter:

Die Abschaffung des Geltungsbereichs dieser „BRD“-Gesetzbücher, z. B. Des Gerichtsverfassungsgesetzes, der Strafprozessordnung, des Strafgesetzbuchs und der Zivilprozessordnung, des Zivilgesetzbuchs, welche 1990 mit der Abschaffung des Geltungsbereichs des alten Artikels 23 des Grundgesetzes begonnen und jetzt vollendet wurde, beweist seit Ende April 2006 mit Bekanntgabe im Bundesgesetzblatt endgültig, dass die Justiz der Organisation der „Bundesrepublik Deutschland“ seit Mai 2006 nur noch für Personen zuständig ist, die sich der Herrschaftsgewalt und der Gerichtsbarkeit der Organisation der „Bundesrepublik Deutschland“ unterwerfen wollen.

Befinden wir uns eigentlich im Geltungsbereich (sprich „BRD“) des Ordnungswidrigkeitengesetzes? Die ist ja ein Bundesgesetz, aber wie soll es Gültigkeit haben, wenn das Grundgesetz selbst keinen Artikel 23 mehr hat?

Das heißt, dass diese Gesetze nur noch für den Personenkreis gelten, die diese unerhörten Vorgänge für sich dulden und erdulden. Darüber maße ich mir kein Urteil an. Tun Sie bitte hier, was Sie wollen und die anderen zulassen!

VIII. Mein Ausstiegsbekunden

Mit dieser Begründung gebe ich Ihnen auch zur höflichen Kenntnisnahme, dass ich die erwähnten Sachverhalte nicht mehr dulde und nicht mehr dazu gehöre. Ich dulde diese Vorgehensweise nicht mehr und berufe mich gleichzeitig auf Artikel 20/4 Grundgesetz.

Natürlich haben Sie und Ihr Arbeitgeber die faktische Macht, sich einfach darüber hinweg zusetzen, aber das wäre nun Diktatur, Willkür, Arroganz der Macht und so nebenbei eine schwere Straftat im Amt.

Jede weitere Vorgehensweise der „Behörden“ ist nun gesetzeswidrig, rechtsunwirksam, privat und unrechtsstaatlich gegenüber den Personen, die dieses für sich proklamieren.

IX. Persönliche Haftung Beamter

An dieser Stelle verweise ich zusätzlich auf § 56/1 des Beamtengesetzes: „Der Beamte trägt für die Rechtmäßigkeit seiner dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung.“

Daraus leitet sich für jede Ihrer Handlungen auch eindeutig eine persönliche Haftung ab, die sich durchsetzen lassen wird, wenn der Rechtsstaat in diesem Lande wieder hergestellt ist.

X. OwiG-Verfahren eingestellt

Merkwürdigerweise wurden gegen Bekannte bereits mehrere Verfahren (wegen sogenannten OwiG-Verstößen) eingestellt, nachdem ich die jeweiligen Richter um ihre Legitimation, ersatzweise die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung, dass sie gesetzliche Richter nach Artikel 101 Grundgesetz sind, gebeten wurden. Die jeweilige Sachlage wurde gar nicht erörtert.

Warum wurden diese Verfahren eingestellt? Vielleicht, weil die „Richter“ der „Bundesrepublik Deutschland“ keine gesetzlichen Richter sind? Dann käme nämlich die Abgabe einer entsprechenden eidesstattlichen Versicherung einem Meineid gleich, und das wäre eine schwere Straftat im Amt bzw. unter Vortäuschung eines Amtes.

Dann wäre es für die handelnden Personen tatsächlich unverfänglicher, das Verfahren einfach einzustellen und dennoch anderen gegenüber weiterzumachen wie bisher. Vor allem, wenn es um relativ unbedeutende OWiG-Fälle geht.

XI. Moral

So funktioniert dieses System „BRD“ im Augenblick weiter, weil die politisch Verantwortlichen die oben genannten offensichtlichen Tatsachen verschweigen und die handelnden Personen in den darunter befindlichen Hierarchieebenen weitermachen, wie bisher.

Selbst eine schwere Straftat lässt sich anscheinend relativ leicht durchführen, wenn man sie nur in ausreichend kleine, vergleichsweise unbedeutende Teilaufgaben aufteilt, die unter Umständen zum Teil für sich betrachtet auf den ersten Blick noch gar nicht illegal oder moralisch verwerflich erscheinen oder gar strafbar sind, und diese auf viele Schultern verteilt. Jeder Beteiligte macht nur seinen Job. Vielleicht glaubt er, diesen Job zum Überleben zu brauchen, und hat daher Angst, ihn zu verlieren. Weshalb er tut, was man ihm aufträgt.

Solange man nicht weiß, dass man eigentlich eine kriminelle Handlung begeht, ist man – moralisch gesehen – unschuldig. – Das ändert sich, wenn man Kenntnis über die Rechtmäßigkeit seines Tuns erlangt. Ab diesem Moment ist man für seine Handlungen voll verantwortlich.

XII. Distanzierung von illegalen Organisationen

Vor dem Hintergrund dieser Tatsachen versuchen Sie, mich dazu zu bewegen, eine Straftat zu begehen, in dem ich eine offensichtlich illegale Organisation finanziell unterstütze, die laufend Menschenrechte verletzt, indem sie beispielsweise illegale Projekte wie Stuttgart 21 durchführt oder gar an der Ermordung von Menschen in Afghanistan mitwirkt, zur Sicherung von Rohstoffreserven für westliche Industriekonzerne. Dies lehne ich entschieden ab und ich fordere Sie dazu auf, mich künftig nicht mehr mit derartigen Ansinnen zu belästigen.

Bitte sehen Sie es mir nach, dass ich mich bei Ihnen persönlich für eventuell entstandene Schäden, die mir durch diese kriminellen Machenschaften dieses Systems durch Vortäuschung falscher Tatsachen (Staatlichkeit, Gültigkeit der vorgegebenen Rechtsnormen u.a.) entstehen, schadlos halten werde, sollten wir die Situation erleben, dass wir einen Rechtsstaat schaffen, der diesen Namen auch verdient.

Regelung zur Haftung und zur kostenpflichtigen Verwendung meines Briefkastens
[Wenn man ein Postfach hat.]

Sie haben sich bisher also (a) auf nicht gültige Rechtsnormen berufen, (b) nicht schriftlich sondern anonym kommuniziert und (c) trotz meiner korrekten Angabe meiner Postfachanschrift Ihre Briefe an eine falsche Anschrift zugestellt. Ab sofort werden Sie diese Mängel abstellen und nur noch meine Postfachanschrift verwenden sowie jedes Schreiben mit einem vollständigen Namen einer natürlichen, voll haftbaren Person, und der dazugehörigen, handschriftlichen Unterschrift versehen.

Für jeden einzelnen Verstoß gegen diese Regelung werde ich Ihnen pro Fall 50.000,00€ berechnen sowie zusätzlich 42,00€ je angefangener Stunde für die Zeit, die erforderlich ist, um weltweit die natürliche, haftbare Person zu ermitteln, die den Brief erstellt hat oder daran maßgeblich beteiligt war. Um nicht den Eindruck entstehen zu lassen, ich wolle mich bereichern, wird der Betrag von 50.000€ an einen gemeinnützigen Verein oder an eine Stiftung gespendet. Außerdem werde ich vermutlich effektive Maßnahmen zur nachhaltigen Vermeidung dieser Vorfälle einleiten. Diese Regelung bedarf nicht Ihrer Zustimmung, um gültig zu werden.

Ich gehe davon aus, dass Sie sämtliche Mitarbeiter Ihrer „Stadt“, „Behörde“, „Amtsgericht“, „Staatsanwaltschaft“ oder sonstigen Einrichtung, die in Ihrem Einflussbereich liegen, über diese Regelung informieren werden. Deshalb haben Sie auch mein Einverständnis, dieses Schreiben ihren Kolleginnen und Kollegen bzw. Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern intern zugänglich zu machen.

Remonstrationspflicht

Falls Sie diese Information nicht verstehen, sind Sie gemäß Remonstrationspflicht dazu angehalten, dieses Schreiben zumindest an eine nächsthöhere Instanz weiterzuleiten, wenn Sie im Zweifelsfall Schaden von sich selbst abwenden wollen.

Zitat aus Wikipedia: „Nach den Vorschriften des Beamtenrechts muss der Beamte seine dienstlichen Handlungen auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen. Hat er Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit einer Weisung, so muss er seinem unmittelbaren Vorgesetzten gegenüber remonstrieren, d. h. gegen die Ausführung der Weisung Einwände erheben.“

Gesetzliche Grundlage:

BBG §56

(1) Der Beamte trägt für die Rechtmäßigkeit seiner dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung.

(2) Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen hat der Beamte unverzüglich bei seinem unmittelbaren Vorgesetzten geltend zu machen. Wird die Anordnung aufrechterhalten, so hat sich der Beamte, wenn seine Bedenken gegen ihre Rechtmäßigkeit fortbestehen, an den nächst höheren Vorgesetzten zu wenden. Bestätigt dieser die Anordnung, so muss der Beamte sie ausführen, sofern nicht das ihm aufgetragene Verhalten strafbar oder ordnungswidrig und die Strafbarkeit oder Ordnungswidrigkeit für ihn erkennbar ist oder das ihm aufgetragene Verhalten die Würde des Menschen verletzt; von der eigenen Verantwortung ist er befreit. Die Bestätigung hat auf Verlangen schriftlich zu erfolgen.

(3) Verlangt der unmittelbare Vorgesetzte die sofortige Ausführung der Anordnung, weil Gefahr im Verzuge besteht und die Entscheidung des nächst höheren Vorgesetzten nicht rechtzeitig herbeigeführt werden kann, so gilt Absatz 2 Satz 3 und 4 entsprechend. Die Beamtin und der Beamte haben Vorgesetzte zu beraten und zu unterstützen. Sie müssen ihre Anordnungen ausführen und ihre allgemeinen Richtlinien befolgen. Die Gehorsamspflicht entbindet sie jedoch nicht von ihrer vollen persönlichen Verantwortung. Beamtinnen und Beamte müssen die Rechtmäßigkeit jeder dienstlichen Handlung prüfen. Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit einer dienstlichen Anordnung müssen sie unverzüglich bei ihren unmittelbaren Vorgesetzten geltend machen (Remonstrationspflicht).

Widerspruch; keine Polemik

Ob Sie dieses Schreiben als Einspruch bzw. Widerspruch gegen irgend etwas ansehen, überlasse ich Ihrer Deutung. Aufgrund von Missverständnissen in der Vergangenheit weise ich aber darauf hin, dass dieses Schreiben keine Polemik und keine anderen Formen des Humors enthält und ernst zu nehmen ist.

Vorbeugend für eine eventuelle sogenannte „Verhandlung“ bei einem sogenannten „Amtsgericht“ teile ich mit:

Recht auf gesetzlichen Richter

Grundgesetz (GG) Art. 101

(1) Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.
(2) Gerichte für besondere Sachgebiete können nur durch Gesetz errichtet werden.

Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) §16

Ausnahmegerichte sind unstatthaft. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.

Hierauf werde ich bestehen.

Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, ohne Präjudiz,

mit freundlichem Gruß,

[Name, Unterschrift]

Alternativ: „Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und ist auch ohne Unterschrift gültig.“

Quelle: Systemleaks auf WordPress

12 Gedanken zu “Ordnungswidrigkeiten Gesetz Musterschreiben! Ist das Ordnungswidrigkeiten Gesetz mit Streichung des zugehörigen Einführungsgesetzes ungültig geworden…?

  1. Auf dem Gebiet, das die Besatzungs-Macht BRD (Art 79 GG) zu ihrem Geltungsbereich (Art 133 GG) erklärt hat durch die Selbsternennung im Grundgesetz, agieren die illegal Handelnden ohne Handlungsauftrag durch das Deutsche Volk. Legitimiert ist NICHT (staatlich) LEGALisiert.
    Das vielbejudelte Grunzgeschwätz ist das Militärgesetz FÜR die besatzungsrechtliche Ordnung BRD (Art 79 GG). OWIG hin oder her, auch da haben die Richter@ AM Gericht sich das passende Programm gestrickt, denn sie agieren nach Geltendem Recht. Das ist das Recht, das gilt weil es gilt, weil es immer gegolten hat, seit die Alliierten den § 15 GVG am 12.9.1950 aufheben ließen, und die Bediensteten des Staates BRD GmbH an den privaten / religiösen Gerichten sich seitdem nach dem geltenden Recht richten, weil es gilt. Da muß kein selbsternannter Richter@ mehr Gesetzestexte ranziehen; er kann auch im Micky Maus-Heft blättern, wenn ihm langweilig ist.
    Alle Bediensteten und Besatzer-Stricher in der VERWALTUNG sind gesetzlich geschützt. Und bleiben es auch. Der Feind sitzt innen. 99% sind DEUTSCH.
    https://www.welt.de/reise/article3775809/Villa-Rothschild-die-Wiege-der-Bundesrepublik.html

    Artikel 3 (1) Niemand darf allein deswegen unter Anklage gestellt oder durch Maßnahmen deutscher Gerichte oder Behörden in seinen Bürgerrechten oder seiner wirtschaftlichen Stellung nur deswegen beeinträchtigt werden, weil er vor Inkrafttreten dieses Vertrags mit der Sache der Drei Mächte sympathisiert, sie oder ihre Politik oder Interessen unterstützt oder den Streitkräften, Behörden oder Dienststellen einer oder mehrerer der Drei Mächte oder einem Beauftragten einer dieser Mächte Nachrichten geliefert oder Dienste geleistet hat. Das gleiche gilt zugunsten von Personen, die den Verbündeten der Drei Mächte bei ihren gemeinsamen Bestrebungen vor Inkrafttreten dieses Vertrags Sympathien bezeigt, Unterstützung gewährt, Nachrichten geliefert oder Dienste geleistet haben. Die deutschen Behörden haben alle ihnen zur Verfügung stehenden Mittel anzuwenden, um sicherzustellen, daß der Zweck dieses Absatzes erreicht wird. https://www.hackemesser.de/ueberleitungsvertrag.html

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    • Heißt das Deiner Meinung nach jetzt, daß es aus dieser Perspektive gilt oder nicht ?
      Sorry, habe ich nicht 100%ig verstanden…

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  2. Hat das Grundgesetz Gültigkeit, wenn hier der Geltungsbereich fehlt? Wie schaut es mit dem Infektionsschutzgesetz aus? Wäre dann nicht alle Maßnahmen hinfällig?

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      • Ist dann das Infektionsschutzgesetzt auch betroffen? Das wäre prima für alle diese Maßnahmen.

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      • Ich kann mich den Vorrednern nur anschließen:
        Rein juristisch würde ich sagen, daß kein Gesetz allgemeine Gültigkeit hat, genauso wie Gerichtsurteile, die seitens der Richter nicht im Original unterschrieben werden, da sie die Haftung dafür nicht persönlich übernehmen wollen. Sie wissen, daß sie „unrecht“ handeln !
        Man könnte neue Gesetze vielleicht als Handlungsanweisungen für Angestellte der BRD-Verwaltung sehen, was wir nahezu alle sind – nicht nur Polizei oder sog. Beamte, etc…
        Und daran krankt das System zumindest aus Sicht der Bevölkerung, weil wir auch die „Grundrechte“, die uns im Grundgesetz von den Besatzern gegeben wurden größtenteils nicht in Anspruch nehmen können/dürfen.
        Man beachte den Unterschied zwischen „Deutscher“ (mit Staatsangehörigkeitsbescheinigung – nicht mit Ausweis!), „Mensch“ (lebend nach cestui qui vie – Act von 1707) und „Jeder“ (das können dann alle in Anspruch nehmen).
        Einzige Lösung nach meiner Meinung: Verfassungsgebende Versammlung.

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      • Und wie kann ich mich jetzt gegen eine Verurteilung wehren, bei Shaef bekomme ich auch keinen Kontakt her oder ich schreibe an die falsche Adresse und Militärpolizei spricht nur englisch, das kann ich wieder nicht !!!!!
        HILFE !!!!

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  3. Doch, es gibt Menschen, aber Menschen haben keine Rechte. Der Mensch kommt [dar – nieder] und ist da. Von wem soll denn der Mensch seine Rechte erhalten – vom Span-Ferkel?
    Gem. § 1 BGB „Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt (natürliche Person / vgl. DIN ISO 5007-2 und § 28 PersauswV).“ Mit der juristischen Person (also der Maske vor der nat. Person), die durch die Geburtsurkunde (eine Person wurde geboren – besser erschaffen) erschaffen wurde, wird Handel getrieben (vgl. kanonisches/römisches Recht, Handelsrecht.

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