Der UKRAINE-KONFLIKT für DUMMIES erklärt! Dem DeepState in der Ukraine rund um die eingesetzte US-Marionette und früheren Comedian und Travestiedarsteller Selenskyj geht der @rsch auf Grundeis, denn es geht um +/- 34 Biolabore der USA für neue Virenstämme, Organhandel, organisierten Menschenhandel, übelste Kinder***graphie, geschundene Zwangs-Leihmütter, Babyhandel und nicht zuletzt um den seit ACHT JAHREN ANDAUERNDEN KLEINKRIEG der NAZIBRIGADE AZOV/ASOW BATTALLION gegen die Zivilbevölkerung im Donbass… und so ziemlich alles, was man sich an Verbrechen an der Menschheit vorstellen kann! Die Oligarchen rund um Kokskasper Selenskyj teilen die Milliarden Euro und Dollar unter sich auf und leben das "La vida Loca" auf Kosten der deutschen und amerikanischen Steuerzahler…ES IST SCHWEIGEGELD, denn Selenskyj weiss ZU VIEL! DAS ALLES WIRD JETZT ENDLICH VON PUTIN BEENDET! 👊😉🔥😎👊
So einen #Bullshit können sich nur die #rotolivgrünen #Schöpfungsfeinde ausdenken: #Tierheime sind überfüllt, weil sich sehr viele Menschen die horrenden #Tierarztgebühren nicht mehr leisten können! +163% !!! #Erhöhung bei #Katzen…ein #Wahnsinn! #GOT_Erhöhung
RotOlivgrüner BULLSHIT! Tierheime sind überfüllt, weil sich sehr viele Menschen die horrenden Tierarztgebühren nicht mehr leisten können!RotOlivgrüner BULLSHIT! Tierheime sind überfüllt, weil sich sehr viele Menschen die horrenden Tierarztgebühren nicht mehr leisten können!
Personen, die nicht über ausreichende Mittel verfügen, wird oftmals die Prozesskostenhilfe verweigert.
Es ist dann regelmäßig von „zu geringen Erfolgsaussichten“ die Rede, wenn Prozesskostenhilfe nicht gewährt wird.
Es ist aber gar nicht zulässig, Personen, die nicht über ausreichende Mittel verfügen, Prozesskostenhilfe zu verweigern, denn die Charta der Grundrechte der Europäischen Union teilt in Kapitel VI, Artikel 47 folgendes mit:
„Personen, die nicht über ausreichende Mittel verfügen, wird Prozesskostenhilfe bewilligt, soweit diese Hilfe erforderlich ist, um den Zugang zu den Gerichten wirksam zu gewährleisten.“
Man beachte: Hier ist nicht von „kann bewilligt werden“ sondern von „wird Prozesskostenhilfe bewilligt“ die Rede.
Mit anderen Worten: „Eventuell vielleicht“ gibt ´s da nicht!
Dem Treiben, Prozesskostenhilfe von sogenannten „Erfolgsaussichten“ abhängig zu machen, wird mit Artikel 47 eine klare Absage erteilt.
Prozesskostenhilfe ist immer, grundsätzlich und auf jeden Fall zu bewilligen, wenn die Person nicht über ausreichende Mittel verfügt. Punktum.
Nun stellt sich mal wieder die Frage, warum sogenannte „Rechtsanwälte“ für ihre finanzschwachen Mandanten nicht in die Bresche springen und eine Ablehnung von Prozesskostenhilfe zurückweisen!?
Kennen die Damen und Herren Anwälte Artikel 47 nicht? Aber ja kennen die den.
Das Problem ist, dass Anwälte leider nicht auf der Seite ihrer Mandanten stehen, sondern auf der Seite des Unrechts.
Aus diesem Grunde, und weil sich mit Unwissen der Mandanten, in Tateinheit mit Unrecht, so schön viel Geld einsacken lässt, teilen sogenannte „Rechtsanwälte“ ihren Mandanten auch nicht mit, dass sogenannte „Gerichtsverhandlungen“ von A bis Z eine einzige Farce sind.
Die Damen und Herren „Anwälte“ teilen ihren Mandanten nicht mit, dass es hierzulande keine staatlichen Gerichte, keine gesetzlichen Richter, kein Gerichtsverfassungsgesetz, keine Zivil- und keine Strafprozessordnung gibt.
Die Damen und Herren „Anwälte“ teilen ihren Mandanten all das nicht mit, wie sie ihnen auch nicht mitteilen, dass finanzschwachen Personen die Prozesskostenhilfe gar nicht verweigert werden darf.
Wozu haben wir diesen Artikel online gestellt?
Ganz einfach: Unsere Leserinnen und Leser sollen unter anderem wissen, was von sogenannten „Anwälten“ zu halten ist. Nämlich nix!
Artikel 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union gibt übrigens noch mehr her, denn da heißt es nämlich auch:
„Jede Person kann sich beraten, verteidigen und vertreten lassen.“
Kann ist nicht muss. Man ist übrigens schlecht beraten, wenn man sich von sogenannten „Rechtsanwälten“ verteidigen und vertreten lässt, die einem offensichtlich mehr schaden, als dass sie einem helfen.
Gerichtsvollzieher sind seit 1.8.2012 KEINE BEAMTEN mehr und handeln als PRIVATPERSONEN…Bonus: Die ARSCHKARTE gegen GV zum downloaden!
Bitte beachten: Alle Kosten und Zinsen vor dem 31.12.2016 sind verjährt und somit verfallen! Also alle Schuldenaufstellungen berichtigen lassen und bei Verweigerung Strafanzeige wegen des VERDACHTS auf vorsätzlichen Betrug gegen die Inkassomafia stellen…zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie ihren Anwalt oder Apotheker!
Die Gerichtsvollzieher Belehrung – Die Arschkarte zum Download oder wenn der GV ohne Beamtenstatus seit 1.8.2012 zweimal klingelt, dann kann er gleich beruhigt mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruch und Nötigung wieder nach Hause gehen…!
Die Würde des Menschen aus Art. 1 Abs. 1 GG begründet einen Verfassungsgrundsatz welcher dem Schutz der Ewigkeitsgarantie aus Art. 79 Abs. 3 GG unterliegt und damit unabänderlich und unter allen Umständen einzuhalten ist. Es ist also zu beanstanden, dass die von einem nicht rechtsfähigen „Gläubiger“ herbei phantasierten „Schuldner“, während des gesamten Vollstreckungsverfahrens, ohne Möglichkeit auf ein rechtsstaatliches Verfahren vor einem Staatsgericht, zum reinen Verwaltungsspielball degradiert werden. Der Souverän wird vom Staat, den er ermächtigt, vor sich hergetrieben, während dieser zum Selbstzweck vollstreckt.
Zudem ist bereits präventive Drohung mit Freiheitsentzug, ohne dass in einem fairen Verfahren die Inhaftierungsvoraussetzung, nämlich eine Schuld festgestellt wurde unzulässig. „Auf dem Gebiet der Strafrechtspflege bestimmt Art. 1 Abs. 1 GG die Auffassung vom Wesen der Strafe. Der Grundsatz „Keine Strafe ohne Schuld“ hat Verfassungsrang; er findet seine Grundlage im Gebot der Achtung der Menschenwürde sowie in Art. 2 Abs. 1 GG und im Rechtsstaatsprinzip“ (vgl. BVerfGE 9, 167 ; 86, 288 ; 95, 96 ; stRspr).
Freiheitsentzug ist ungeachtet des hier stattfindenden zivilrechtlichen Verfahrens grundsätzlich als eine Strafaktion zu werten, da hierbei das Grundrecht auf Freiheit der Person aus Art. 2 Abs. 1 GG klar erkennbar verletzt wird. An diesem Umstand kann auch nicht herum gedeutet werden, nur weil der Gesetzverordner den Rechtsanspruch auf ein faires Verfahren unter Missachtung des Zitiergebotes aus Art. 19 Abs. 1 GG und des Wesensgehalt des Grundrechts nach Art. 19 Abs. 2 GG vorsätzlich grundgesetzwidrig aus der ZPO ausgeklammert hat.
Hinzu kommt, dass auch Gerichtsvollzieher keine hoheitlichen Befugnisse mehr haben, denn sie sind keine Beamten, wie es Art. 33 Abs. 4 GG für die ständige Ausübung hoheitlicher Gewalt fordert.
1.
Ein Gerichtsvollzieher ist kein Beamter und Angehöriger des Amtsgerichts bzw. Bestandteil einer Behörde bzw. eines Gerichts i.S.d. § 133 Abs. 2 Satz 2 GBO.
2.
Der Begriff “Gericht” in § 133 Abs. 2 Satz 2 GBO ist im funktionellen Sinne zu verstehen und erklärt eben nicht, dass ein GVZ ein Beamter sei.
3.
Die notwendige sachliche Unabhängigkeit des Gerichtsvollziehers bei seiner Tätigkeit ist nicht gegeben. Er handelt zwar selbständig und eigenverantwortlich, aber nicht sachlich unabhängig, auch wenn er der Dienstaufsicht des Amtsgerichtspräsidenten bzw. Amtsgerichtsdirektors untersteht.
4.
Ein Gerichtsvollzieher ist auch weder selbst eine “Behörde” i.S.d. § 133 Abs. 2 Satz 2 GBO, noch “Teil einer Behörde”.
5.
Gerichtsvollzieher sind zwar in die Organisation der Amtsgerichte eingebunden, aber nicht wie andere Beamte.
6.
Gerichtsvollzieher treten rechtlich nach außen nicht als Beamte oder Angehörige eines Amtsgerichts in Erscheinung.
7.
Gerichtsvollzieher sind als normale Selbständige zu betrachten. Sie unterhalten ein eigenes Büro mit eigenständig Organisationsstruktur, welches sie mit den vereinnahmten Gebühren finanzieren, im Unterschied eines Vollstreckungsbeamten des Finanzamtes.
8.
Rechte, wie sie Beamte teilweise haben, hat der Gerichtsvollzieher nicht.
(OLG München, Beschluss vom 05.02.2013, 9 VA 17/12; Leitsätze)
Der GV wird Dich dann in’s Schuldnerverzeichnis eintragen lassen ..sogen: „Vollstreckungsportal“ der Länder. Verml. auch SCHUFA.
Das darf er IMO auch, ohne Nennung Deines Positivsaldos, wg. Datenschutz.
– Aber dagegen könnte man dann evtl. gerichtlich vorgehen, bzw. den GV dazu auffordern, diesen Saldo bekanntzugeben, was ja eigentlich eine sofortige, automatische Löschung des Eintrags bewirken müsste.
Entgegen von inzwischen der Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens widersprechenden Behauptungen seitens einzelner Gerichte, einzelner Staatsanwaltschaften und dem betroffenen Personenkreis in Gestalt der sog. Gerichtsvollzieher selbst, ist das Gerichtsvollzieherwesen sehr wohl privatisiert worden. Das ergibt sich zweifelsfrei aus der GVO vom 01.08.2012. Zwar hat der betreffende Gerichtvollzieher durch den Wegfall des § 1 GVO seinen Beamtenstatus nicht verloren, da ihm dieser Besitzstand nur nach beamtenrechtlichen Regelungen entzogen werden kann, aber in § 2 GVO ist jetzt neu geregelt, dass der Gerichtsvollzieher seit dem 01.08.2012 selbständig handelt. Noch deutlicher wird die Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens durch den Wegfall des § 10 GVO (Diensteinkommen). Damit ist das Alimentationsprinzip des Beamtentums aufgehoben worden. Durch die Aufhebung des § 15 GVO (Annahme von Vergütungen) ist die typische Strafvorschrift der Bestechung von Beamten ersatzlos weggefallen. Deutlicher konnte der einzelne Landesgesetzgeber nicht zum Ausdruck bringen, dass eine Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens stattgefunden hat. Und schließlich sind die für das Beamtenwesen typischen Zuständigkeitsregelungen in örtlicher und sachlicher Hinsicht durch den Wegfall der §§ 20 und 24 GVO ebenfalls entfallen.
Die Gerichtsvollzieher Belehrung – Die Arschkarte zum Download oder wenn der GV ohne Beamtenstatus seit 1.8.2012 zweimal klingelt, dann kann er gleich beruhigt mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruch und Nötigung wieder nach Hause gehen…!
Im Ergebnis ist festzustellen, dass das Beleihungssystem für Gerichtsvollzieher im Zwangsvollstreckungsverfahren anders als das Beleihungssystem für Notare mit den tragenden Verfassungsgrundsätzen des Bonner Grundgesetzes unvereinbar ist, da der Gerichtsvollzieher anders als der Notar von Amts wegen befugt sein muss, die jeweilige Zwangsvollstreckung ggf. unter Anwendung unmittelbaren Zwangs durchführen zu können.
Nach der verfassungswidrigen Neuregelung wird dem privatisierten Gerichtsvollzieher als selbständigem Freiberufler von einem Vollstreckungsorgan wie z.B. einem Vollstreckungsgericht eine Zwangsvollstreckung zugewiesen. Die geschuldete Handlung soll dieser Freiberufler dann auf Kosten des verpflichteten Schuldners an Stelle des Vollstreckungsorgans vornehmen. Es handelt sich also um eine typische Ersatzvornahme. Notwendige Voraussetzung für eine Ersatzvornahme ist, dass die Handlung übertragbar ist. Die Zwangsvollstreckung unter Anwendung oder Androhung unmittelbaren Zwangs ist auf selbständige Freiberuflicher gemäß Art. 33 Abs. 4 GG i.V.m. Art. 1 GG und Art. 20 Abs. 2 und 3 GG im Wege der Ersatzvornahme jedoch nicht übertragbar und damit verfassungswidrig.
Der Hinweis im o. a. Entwurf des Art. 98a GG auf Art. 92 GG ist irreführend, da die Rechtsprechung gar nicht betroffen ist.
Der in der Drucksache 17/1210 vom 24.03.2010 aus der 17. Wahlperiode enthaltene Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes mit dem Ziel, einen Artikel 98a einzuführen, ist in gleicher Weise untauglich, da die Regelung in Art. 33 Abs. 4 GG im Lichte der der Ewigkeitsgarantie gemäß Art. 79 Abs. 3 GG unterfallenen absoluten Regelungen in den Artikeln 1 und 20 Abs. 2 und 3 GG die im Entwurf vorgesehene Ausnahme nicht zulässt, also unzulässig ist.
Das Bundesverfassungsgericht hat sich bereits in seiner Entscheidung vom 27.04.1959 in BVerfGE 9, 268 – Bremer Personalvertretung – ähnlich wie folgt gemäß § 31 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG bindend für alle Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden festgelegt:
»… die dauernde Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse soll in der Regel Beamten und nicht Angestellten und Arbeitern des öffentlichen Dienstes übertragen werden. Soweit von dieser Regel abgewichen wird, ist die Tätigkeit des mit Hoheitsfunktionen betrauten Angestellten allerdings der des Beamten gleichzuachten. Es darf sich hier aber nach Art. 33 Abs. 4 GG nur um Ausnahmefälle handeln. Würde die ständige Ausübung hoheitlicher Befugnisse in größerem Umfang auf Nichtbeamte übertragen, so wäre dies mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.«
Quelle: Gerichtsvollzieher seit 1.8.2012 OHNE BEAMTENSTATUS…!
⚠️ Mensch – Natürliche Person – Juristische Person ⚠️
Kann sehr hilfreich beim Umgang mit Behörden, GEZ u. Gerichten sein. Man sollte sich das verinnerlichen u. auch eine entsprechende Schreibvorlage anlegen, mit der man dann immer wieder antwortet! Als jur. Person ist man eine Sache u. hat keinerlei Rechte in der BRD. Also sollte man als Mensch auftreten.
GEZ ist z.B. ein Vertrag nach Handelsrecht, den man unwissentlich bei der Wohnsitzanmeldung mit eingeht, da die GEZ eine Firma ist. Das kann man als Mensch kündigen u. sie nehmen es hin.
Genau so kann ein BRD Richter keinen Menschen verurteilen! So entkommt man auch dem Gerichtsvollzieher.
Fast alle Staaten sind Firmen. Das gilt also nicht nur für die BRD.
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zwischen Ihnen und mir bestand und besteht kein Vertragsverhältnis, aus dem sich für mich Pflichten ergeben hätten. Weisen Sie mir nach, dass zwischen Ihnen und mir ein Vertragsverhältnis besteht. Verträge zu Lasten Dritter sind nichtig. Ich bin kein Vertragspartner des sog. „Rundfunksstaatsvertrages“ und damit unterliege ich keinerlei Pflichten aus diesem nicht existenten Vertrag. Ihre Forderung gegen mich ist daher nichtig. Desweiteren weise ich darauf hin, dass Sie keine geschäftsfähige Entität darstellen. Da Sie zu einer Abgabe von Willenserklärungen nicht befähigt sind, sind Ihre Forderungen nichtig!
Sollten sie nun einen „Gerichtsvollzieher“ mit einem „Vollstreckungsbescheid“ losschicken oder ein Inkassobüro beauftragen, werde ich ihm oder denen folgenden Wortlaut übermitteln:
Werter Herr XXXXX, ich mache Sie darauf aufmerksam, dass Sie PERSÖNLICH als Überbringer dieses Vollstreckungsbescheides für dessen Inhalt verantwortlich sind. Da dieser Vollstreckungsbescheid nicht von einem Amtsgericht ausgestellt wurde, täuschen Sie ggf. ein amtliches Schreiben vor, womit Sie sich strafbar machen. Da Sie mir einen Bescheid zustellen, der den Anschein eines amtlichen Dokumentes erweckt, dieser tatsächlich aber von einer privaten Firma ausgestellt wurde, habe ich den begründeten Verdacht, dass Sie sich gegen § 263 StGB strafbar gemacht haben. Ich werde daher diesen Vollstreckungsbescheid mit Ihren Personalien an die zuständige Staatsanwaltschaft mit der Prüfung abgeben, ob eine Straftat begangen wurde.
Dieses Schreiben ist auch ohne Unterschrift gültig!
Beim Besuch eines „Gerichtsvollziehers“ diesen ganz nett hereinbeten, seine Personalien und „Dienstnummer“ notieren und zusammen mit dem „Vollstreckungsbescheid“ dieser privatrechtlichen Firma „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ an die zuständige Staatsanwaltschaft weiterleiten!
Fakt 1: Der Beitragsservice ist nicht rechtsfähig und kann nicht selbst vollstrecken
Der Beitragsservice von ARD ZDF Deutschlandradio ist eine nicht rechtsfähige Einrichtung. Alles was er macht hat Service-Charakter. Er kann also Beitragszahlungen entgegennehmen und an die Rundfunkanstalten weiterleiten. Er kann auch Beitragspflichtige daran erinnern, dass Zahlungen ausstehen. Auf keinen Fall kann er in eigenem Namen verbindliche Bescheide ausstellen. Der Beitragsservice kann auch in eigenem Namen keinen Vollstreckungsbeschluss vom Gericht erwirken und darf nicht vollstrecken lassen. Das dürfen nur die Rundfunkanstalten selbst.
Fakt 2: Der Beitragsservice ist völlig überlastet
Millionen Bürger verweigern die Zahlung des Rundfunkbeitrags. Der Beitragsservice hat 2014 laut seinem Geschäftsbericht 21 Millionen Mahnungen verschickt und 891.000 Vollstreckungen beantragt. Es ist daher recht plausibel, was man im Internet oft als Behauptung liest, dass viele Leute schon lange nicht zahlen und damit bisher durchgekommen sind. Das ist allerdings nicht ungefährlich. Es könnten sich wegen der beträchtlichen Höhe des Beitrags im Laufe der Jahre hohe Rückstände ansammeln und die dreijährige Verjährung kann aufgehalten werden, wenn die Rundfunkanstalten in der Lage sind, rechtzeitig entsprechende Verfahren einzuleiten.
Mythos 1: Vertrag mit Beitragsservice vermeiden ist ganz wichtig!
Man müsse unbedingt vermeiden, einen Vertrag mit dem Beitragsservice einzugehen, lautet eine verbreitete These. Wenn man zum Beispiel schreibe, man wolle den Rundfunkbeitrag (nur) bar bezahlen, gehe man so einen Vertrag ein und werde dadurch zahlungspflichtig. Das ist falsch. Die Landesrundfunkanstalten sind Behörden gleichgestellt und brauchen keinen Vertrag. Die Beitragspflichtigen werden nicht per Vertrag beitragspflichtig, sondern per Gesetz. Zivilrecht ist hier nicht einschlägig, sondern Verwaltungsrecht. Wir sind in diesem Zusammenhang nicht Vertragspartner, sondern Untertanen. Den Kopf in den Sand stecken ist in aller Regel die schlechteste Strategie, wenn man von einer Behörde gemahnt wird.
Mythos 2: Das Bürgerliche Gesetzbuch gilt!
Das bürgerliche Gesetzbuch gibt dem Beitragsservice das Recht, Barzahlung abzulehnen. Der Mythos ist eng verwandt mit Mythos 1. Bemerkenswert ist aber, dass ihm in dieser Einkleidung sogar Rechtsanwälte aufsitzen, die auf ihren Webseiten entsprechenden Unsinn schreiben. Eine Behörde kann sich nur auf das BGB berufen, wenn die Verwaltungsgesetze, nach denen sie zu handeln hat, ausdrücklich darauf verweisen. Das tun sie etwa bei Verjährungsfristen.
pinguin74 schrieb am 21.09.2014 23:06:
Da hier einige den Mut haben, dieses Zwangssystem zu boykottieren, soll das mit einigen Tips meinerseits belohnt werden:
1.) „Zwangsanmeldung“
Eine Zwangsanmeldung gibt es nicht. Verträge beruhen auf *zwei* *übereinstimmenden* Willenserklärungen. Eine einseitige Zwangsanmeldung kann es daher nicht geben.
Wenn ein Brief mit einer Anmeldung kommt, beantwortet man diesen Brief folgendermaßen:
„Sehr geehrte Damen und Herren, ich nehme Ihr Angebot, mit Ihnen ein Vertragsverhältnis einzugehen nicht an und widerspreche der Anmeldung. Da durch meine Zurückweisung die für einen Vertrag notwendige übereinstimmende Willenserklärung fehlt, kommt mit Ihnen kein Vertragsverhältnis zustande.“
2.) Wenn eine Mahnung kommt
Hier wird es interessant. Denn die GEZ Gebühr hat keine gesetzliche Grundlage. Der Rundfunksstaatsvertrag ist ein *VERTRAG* zwischen Bundesländern und Rundfunkanstalten. Du bist an diesem Vertrag nicht beteiligt, daher hast du auch KEINE Pflichten aus diesem Vertrag!
Die Antwort auf eine Mahnung kann wie folgt aussehen:
„Sehr geehrte Damen und Herren, zwischen Ihnen und mir besteht kein Vertragsverhältnis, aus dem sich für mich Pflichten ergeben hätten. Weisen Sie mir nach, dass zwischen Ihnen und mir ein Vertragsverhältnis besteht.“ Bumms, kurz und knackig.
Wenn dann eine verschwurbelte Antwort kommt mit Bezug auf den Rundfunkstaatsvertrag, schreibst du diese Antwort:
„Sehr geehrte Damen und Herren, ich weise erneut darauf hin, dass zwischen Ihnen und mir kein Vertragsverhältnis besteht. Verträge zu Lasten Dritter sind nichtig. Ich bin kein Vertragspartner des sog. „Rundfunksstaatsvertrages“, damit bin ich kein Vertragspartner und damit unteliege ich keinerlei Pflichten aus diesem Vertrag. Ihre Forderung gegen mich ist daher nichtig.“
Die GEZ sieht nun, dass sie mit einem Menschen zu tun hat, der den GEZ Betrug durchschaut hat, in aller Regel geben sie dann auch auf.
Wenn die GEZ weiter mahnt, ist das Recht dennoch auf deiner Seite. Jetzt wird es noch interessanter. Bitte schau mal auf den Absender. Ist der Absender der „Beitragsservice“, wie auch unterhttp://www.rundfunkbeitrag.de? Dann schaut mal auf das Impressum:
Es geht um diesen Satz:“ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist eine öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung“.
Wisst ihr, was das bedeutet? Was für eine Ungeheuerlichkeit das ist?
Der Beitragsservice ist NICHT RECHTSFÄHIG! Er kann also keine Willenserklärung abgeben. Ein Neugeborenes ist nicht geschäftsfähig, ein Neugeborener kann kein Auto kaufen. Er ist aber Träger der Menschenrechte, ein Neugeborener IST rechtsfähig.
Der Beitragsservice dagegen ist nicht rechtsfähig, er kann also KEINE Willenserklärungen abgeben! Wer keine Willenserklärungen abgeben kann, der kann dir nicht mal zum Geburtstag Grüße übermitteln.
Das bedeutet, JEDER Schriftverkehr, jede Mahnung des Beitrasgsservice ist IN SICH NICHTIG.
Wenn also die GEZ weiterhin mahnt, kommt einfach diese Antwort:
„Sehr geehrte Damen und Herren, ich weise erneut darauf hin, dass zwischen Ihnen und mir kein Vertragsverhältnis besteht. Desweiteren weise ich darauf hin, dass Sie keine geschäftsfähige Entität darstellen. Da Sie zu einer Abagabe von Willenserklärungen nicht befähigt sind, sind Ihre Forderungen nichtig. „
Rumms. Jetzt weiß die GEZ, dass du den Betrug durchschaut hast.
Und selbst wenn die weiterhin nicht locker lassen und einen Handlanger schicken, mit einem „Vollstreckungsbescheid“, dann macht folgendes:
Schaut euch mal den „Vollstreckungsbescheid“ der GEZ an, der kommt nämlich in der Regel nie von einem Gericht! Ist damit nichtig. Vielmehr liegt hier eine Täuschung vor!
Wenn der nette Herr von der GEZ vorbeikommt, dann macht ihr folgendes. Ihr lasst in freundlich herein, lasst euch den Dienstausweis zeigen UND seinen PERSONALAUSWEIS. Davon macht ihr ein Foto oder schreibt die Daten seines Ausweises ab.
Dann sagt ihr dem Herrn folgendes:“Lieber Herr Meier, ich mache Sie darauf aufmerksam, dass Sie PERSÖNLICH als Überbringer dieses Vollstreckungsbescheides für dessen Inhalt verantwortlich sind. Da dieser Vollstreckungsbescheid nicht von einem Amtsgericht ausgestellt wurde, täuschen Sie ein amtliches Schreiben vor. Damit machen Sie sich strafbar. Ich werde daher diesen Vollstreckungsbescheid mit Ihren Personalien an meine Staatsanwaltschaft übergeben, mit der Prüfung, ob Sie eine Straftat begangen haben. Ich habe den begründeten Verdacht, dass Sie sich gegen § 263 StGB strafbar gemacht haben. Da Sie mir einen Bescheid zustellen, der den Anschein eines amtlichen Dokumentes erweckt, tatsächlich aber von einer privaten Firma ausgestellt wurde“.
Und wenn ihr dem Mann von der GEZ das gesteckt habt, dann hätte ich gern einen Faceshot von seinem Gesicht.
Ich fasse mal zusammen:
Die Rundfunkgebühr ist ein PRIVATRECHTLICHES Konstrukt, kein gesetzliches.
KEIN Bürger in DE ist Teil des Rundfunkssstaatsvertrages, damit gibt es auch keine Pflichten aus diesem Vertrag.
Der Beitragsservice ist eine NICHT RECHTSFÄHIGE PRIVATE Entität, eine Firma. Durch die fehlende Rechtsfähigkeit kann der Beitragsservice auch keine Forderungen erheben.
Der Beitragsservice kann juristisch nicht einmal einen Brief schreiben, er kann keine Willenserklärungen abgeben! Damit sind alle Schreiben in sich NICHTIG.
Ich hoffe, ihr habt nun erkannt, dass der Rundfunkbeitrag eine Betrugsmasche ist!
Der Rundfunkbeitrag kann aus o.g. Gründen auch nie gerichtlich eingeklagt werden.
Sollte es zum äußersten kommen, dann müsste man vor Gericht einfach o.g. Punkte vorbringen. Damit könnte jede Klage abgeschmettert werden.
Aktenzeichen 1 BvR 147/52; Leitsatz Ziff. 2: Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen.
Wenn es keine Personen mit hoheitlichen Befugnissen gibt, gibt es auch niemanden, der irgendwelche Gesetze erlassen darf.
GERICHTE UND RICHTER: Die sogenannten „Richter“ in der Bundesrepublik Deutschland haben alle keine Genehmigung, überhaupt als Richter tätig sein zu dürfen, denn die Sache ist nämlich die:
Militärgesetz Nummer 2, Artikel V. 9: Niemand darf ohne Genehmigung der Militärregierung als Richter, Staatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt tätig werden. Fragen Sie sich mal, warum ein Urteil nie von einem gesetzlichen Richter unterschrieben ist.
GRUNDGESETZ: Im BGBl Teil 2 Nummer 35 vom 28.09.1990 steht im Artikel 4, dass der Artikel 23 aufgehoben wurde. Darin standen unter anderem die Geltungsbereiche des Grundgesetzes. Somit ist das Grundgesetz komplett ungültig.
STRAFPROZESSORDNUNG (STPO): Die Strafprozessordnung ist ebenfalls komplett ungültig, denn im Einführungsgesetz der StPo ist der Paragraf 1
„Die Strafprozeßordnung tritt im ganzen Umfang des Reichs gleichzeitig mit dem Gerichtsverfassungsgesetz in Kraft“
aufgehoben worden (Bundesgesetzblatt Teil 1 Nr. 18, S866ff vom 24.04.2006 Artikel 67).
Ohne Strafprozessordnung ist das Führen eines Strafprozesses rechtswidrig, doch was interessieren solche „Fisimatenten“ schon schwerkriminelle Scheinrichter, die keine Genehmigung zur Ausübung der Richtertätigkeit besitzen.
ZIVILPROZESSORDNUNG (ZPO): Die Zivilprozessordnung ist ebenfalls komplett ungültig, hier stand genau das Gleiche im EGZPO §1 drin:
„Die Zivilprozessordnung tritt im ganzen Umfang des Reichs gleichzeitig mit dem Gerichtsverfassungsgesetz in Kraft“.
Mit den Bereinigungsgesetzen wurde auch hier im Artikel 49 der Geltungsbereich aufgehoben (Bundesgesetzblatt Teil 1 Nr. 18, S866ff vom 24.04.2006).
GERICHTSVERFASSUNGSGESETZ (GVG): Das GVG ist ebenfalls ungültig. Es besaß vor dem 25.04.2006 den Paragrafen 1 des Einführungsgesetzes, in welchem folgendes stand:
„Das Gerichtsverfassungsgesetz tritt im ganzen Umfang des Reichs an einem durch Kaiserliche Verordnung mit Zustimmung des Bundesrats festzusetzenden Tage, spätestens am 1. Oktober 1879, gleichzeitig mit der in § 2 des Einführungsgesetzes der Zivilprozessordnung vorgesehenen Gebührenordnung in Kraft“.
Dieser Paragraf des EGGVG wurde aufgehoben (Bundesgesetzblatt Teil 1 Nr. 18, S866ff vom 24.04.2006).
Der § 15 der GVG wurde ebenfalls aufgehoben (Bundesgesetzblatt Teil 1 Nr.40 vom 20.09.1950). Und wissen Sie, was da mal drin gestanden hat?
Das hier stand da mal drin:
GVG § 15: Alle Gerichte sind Staatsgerichte.
Das bedeutet, das ab 1950 alle sogenannten „Gerichtsverhandlungen“, reine, hochkriminelle Privatveranstaltungen sind, für welche es keine Verpflichtung zur Teilnahme gibt.
ORDNUNGSWIDRIGKEITENGESETZ: Das Ordnungswidrigkeitengesetz zum Beispiel (nur ein Beispiel von vielen), hatte übrigens (egal, ob nun mit oder ohne Nennung von Geltungsbereichen) noch nie Gültigkeit, da dieses Gesetz aus dem Jahre 1968 stammt und von der Firma „Bundesministerium für Verkehr“ scheinerlasssen wurde. Das bedeutet für Sie: Sie müssen keine Strafen/Bußgelder wegen Ordnungswidrigkeiten bezahlen.
Wenn ein ungültiges Gesetz angewendet wird, dann nennt man das übrigens Rechtsbeugung!
Wie Sie sehen, sind fast alle Gesetzeswerke im hiesigen Land ungültig!
Einfach alles in der Bund BRD Staatssimulation beruht auf Lug und Trug!
Eine gestellte Frage: Also nochmal…die Gesetze sind also alle UNWIRKSAM? Die Handwerkskammer sendet mir also einen Rechnungsbetrag von 1200 Euro für das Jahr 2022,und nun muss oder brauche ich die eigentlich NICHT bezahlen?路♀️bitte kläre mich auf.
Die Antwort:
Für alle Schlafschafe!
Die BRD war nie ein Staat, sondern ist eine Firma, die lediglich ein par Jahre Schützenhilfe für das Kaiserreich geben sollte. Hat sich aber so wohl gefühlt unter allen Einnahmen an Geldern, dass sie Ausbeutung fast vom ersten Tag an betrieben hat, weil Geld veruntreut wurde und heute noch 90% ins Ausland gehen und Panzer was auch immer alles dafür gekauft und großgepäppelt wurde. Sie erklärt sich aber als unter den Vorschriften des GG stehen und muss diese millimetergenau einhalten. Kann sie nicht darf sie nicht und wusste dass schon vor der Wende. Es ist daher alles was an Gesetzen läuft unzulässig, weil es nicht mit der Rechtsnorm übereinstimmt.
Da die BRD das aber weiss, bezahlt sie alle in der Behörde arbeitenden dafür, dass sie lügen. So werden rechtlich ungültige Gesetze einfach als gültig verkauft und diejenigen die denen die Wahrheit an den Latz knallen, versucht man mit dem geraubten Geld platt zu machen, was aber nur so lange geht, wenn es nur wenige sind.
Es muss daher erkennt werden, dass sie mit den Wahrheiten der Expertisen nicht einfach das Gerichts schließen und zugeben dass man Recht hat. Man muss dieses Recht hart durchkämpfen und Jura erlernen, die Sprache der rechtlichen Verteidigung.
Da sich 78% haben impfen lassen, als Beweis wie hohl deren Kopf ist, ist davon auszugehen, dass 95% zu blöde und vor allem ungewillt für diese Jura-Pflicht sind und deshalb auch bald erledigt werden.
Wenn ganz klar z.B. im OwiG steht, dass der Geltungsbereich nur auf Schiffen und Flugzeugen ist und damit nicht in der BRD, kann man auch nicht als Richter dieses Gesetz anwenden und behaupten es gelte. Es gibt in Jura gewisse Rechtsgrundsätze, die im „Rechtsstaatsprinzip“ (siehe Expertise) enthalten sind und die muss ein Richter anwenden, da er dem Gesetz wie dem GG unterliegt und KEINE richterliche Unabhängigkeit hat, wie uns immer auch vorgelogen wird.
Doch man kann alles, wenn man Betrug macht. Nicht „man darf“, sondern „man machts einfach verbotenerweise“.
Wenn aber das Volk faul dumm und ignorant ist, was beweist, dass sich diese mit Gift impfen lassen, so blöd sind echte Menschen nicht, beweist sich auch, dass sie sich diese Lügen der Justiz alle gefallen lassen, selbst die Anwälte.
Und genau ab dann muss klar werden, warum man die Deutschen „berechtigt“ ausrotten müsste, selbst wenn 5% zu sen schlauen Idealdeutschen gehören. 95% nicht.
Wenn sich die 5% nicht von den 95% abspalten, ziehen diese 95% die 5% mit in den Tod.
Es geht daher nicht so einfach einher die Kammerbeiträge nicht zu bezahlen, weil sie mit Drohen und strafbar Nötigen anfangen und nur der dagegen gewinnt, der so eindrucksvoll argumentieren kann, dass die erwachen und sich in die Hose scheißen. Wer nicht gelernt hat oder erlernen will, wie man sich richtig verteidigt, ist bereits heute schon tot, geistig tot und bald körperlich tot.
„Ich hab das alles nicht gewusst“, beweist, dass diejenigen statt ihre Hausaufgaben zu machen ihre Lebenszeit nur mit Sex, Urlaub und Raffgier vergeudet haben, statt das Hirn zu benutzen, falls überhaupt vorhanden. Den Salat habt Ihr alle jetzt.
Der 1. WK ist der Grund weil das Volk doof war, der 2. WK passierte, weil das Volk doof war und wie man sieht, haben die Dummen heute noch eine restlos verdummte Großschnauze, satt Einsicht, Demut und sich dahinterklemmen. Das ist dann gerechtes Karma was danach folgen muss.
Man kann jeden tag entscheiden, ob man sich beklauen lassen will oder ob man dem Dieb die Fresse vollhaut, bis dem Hören und sehen vergeht. Die ewige Unschuldslaberei, „alle machen nur ihren Job“ ist Dünnschiss.
‼️EXPLOSIVE ENTHÜLLUNG: Privater Auftragnehmer der EZB warnt vor geplanten Massenenteignungen in der EU‼️
Greg Reese, ein Editor und Produzent von Infowars, veröffentlichte am 21. Januar 2023 eine brisante Kurzreportage, die aufzeigt, wie der IWF und die grossen Banken planen, unsere Bankkonten auf legale Art und Weise zu plündern.
Wenige Tage nach der Veröffentlichung dieser Reportage wurde Reese tatsächlich von einem privaten Auftragnehmer der EZB kontaktiert, der ihm brisante Details über die diebischen Pläne der EZB zuspielte.
Wenn Olaf Scholz von innenpolitischer Gemeinsamkeit spricht, meint er bestimmt die innenpolitische Folgsamkeit der Bürger, beim Tragen von Lasten, die die Regierung verursacht hat. Das Chaos auf dem Energiemarkt, sinkende Wachstumsprognosen, steigende Arbeitslosenzahlen sowie die schleichende Verarmung der Bürger bis in die mittlere Mittelschicht hinein, sind nicht die Folgen von Putins Einmarsch in die Ukraine, sondern es sind die verhängten Sanktionen gegen Russland, die im eigenen Land mehr Schaden anrichten, als das man es noch länger akzeptieren sollte. Leibhaftig mitzuerleben, wie unser Land systematisch von Agende-Politikern zerstört wird, müsste doch eigentlich Antrieb genug sein, die verantwortlichen Macher ihrer Ämter zu entheben und sie wegen Landes- und Hochverrats anzuklagen. Nicht Frau Wagenknecht ist die Verräterin in diesem Drama, sondern die Integranten selbst.
….wir sollten uns darauf einstellen (und darüber freuen), dass die USA und die NATO diesen Krieg verlieren werden. Gott sei Dank. Europa, einschließlich Großbritannien, ist bis auf die Knochen blamiert, ihre Lügen sind aufgeflogen und ihre massiven Bemühungen die amerikanische und europäischen Bevölkerungen hinters Licht zu führen, sind, man kann es nicht anders sagen, einfach nur widerlich. Sie sind entsetzlich und entlarven die Führer der westlichen Welt. Es sind hochbezahlte Lügner und Betrüger. Ihre eigenen Bürger sind ihnen nichts mehr wert.